print

Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln – LMHV

arrow_left arrow_right

1(Fundstelle:
2BGBl. I 2016, 1473)

1.
Eigenschaften und Zusammensetzung des jeweiligen Lebensmittels
2.
Hygienische Anforderungen an die Herstellung und Verarbeitung des jeweiligen Lebensmittels
3.
Lebensmittelrecht
4.
Warenkontrolle, Haltbarkeitsprüfung und Kennzeichnung
5.
Betriebliche Eigenkontrollen und Rückverfolgbarkeit
6.
Havarieplan, Krisenmanagement
7.
Hygienische Behandlung des jeweiligen Lebensmittels
8.
Anforderungen an Kühlung und Lagerung des jeweiligen Lebensmittels
9.
Vermeidung einer nachteiligen Beeinflussung des jeweiligen Lebensmittels beim Umgang mit Lebensmittelabfällen, ungenießbaren Nebenerzeugnissen und anderen Abfällen
10.
Reinigung und Desinfektion

Neugefasst durch Bek. v. 21.6.2016 I 1469;
Zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 20.6.2023 I Nr. 159
Seite zuletzt aktualisiert am 11. Januar '26